Mit großer Mehrheit wurde der Antrag zur kommunalen Berichterstattung der Jusos Karlsruhe-Land auf dem Landesausschuss in Böblingen angenommen. Ziel des Antrags, der nun an die SPD-Landtagsfraktion überweisen wird, ist es die Rechte von Vereinen, politischen Verbänden und Parteien zu stärken. Dazu soll die Gemeindeordnung so ergänzt werden, dass ihnen die Veröffentlichungen ihrer Presseberichte in amtlichen Mitteilungsblättern garantiert wird. Derzeit ist es noch möglich die Berichterstattung per Beschluss des Gemeinderates einzuschränken, beispielsweise indem nur noch Terminankündigungen, aber keine Berichte veröffentlicht werden dürfen. Dadurch kann jedoch durch die jeweiligen Mehrheiten in den Gemeinderäten Berichterstattung weniger etablierten Verbände und Parteien effektiv ein Riegel vorgeschoben werden.
Die Jusos Karlsruhe-Land sehen dies als ein schwerwiegendes Problem an. Einerseits sind gerade politische Verbände dazu verpflichtet der Öffentlichkeit gegenüber über ihre Arbeit Rechenschaft abzulegen, andererseits wird mit derartigen Beschlüssen gerade jüngeren Initiativen die Möglichkeit verwehrt ihre Ideen und Ansätze der Bevölkerung dazulegen. Stattdessen sollte von den Gemeinden veröffentlichten Medien vielmehr die Aufgabe zukommen allen Bürger*innen und lokalen Vereinigungen ein Forum zu bieten. „Dieses Thema ist uns sehr wichtig und wir werden es weiterhin anpacken“, betonte der Kreissprecher Dennis Eidner. Als Gemeinderat in Bad Schönborn sei er selbst mit der Problematik vertraut, so hatten die Jusos bereits im März im Bad Schönborner Gemeinderat gegen die Zensur des Mitteilungsblattes protestiert. Der Antrag, so Eidner weiter, stelle nun einen ersten Schritt in Richtung freierer Berichterstattung dar. „Wir möchten aber auch bereits zuvor in verschiedenen Gemeinderäten mit den anderen Parteien ins Gespräch kommen und sie für diese Sache mit ins Boot holen, um möglichst früh Verbänden und Parteien einen ungehinderten Zugang zu den kommunalen Medien zu ermöglichen“.
Erklärung zum Antrag “Freie kommunale Berichterstattung garantieren”
Seit über fünf Jahren versucht die Juso AG Bad Schönborn vor Ort, Berichte im amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlichen zu können. Doch durch den Beschluss der Mehrheitsfraktionen vor 20 Jahren, sind für Parteien lediglich Terminankündigungen zugelassen. Änderungsanträge der SPD werden immer wieder in nicht-öffentlichen Sitzungen behandelt und dann abgelehnt. Die eingereichten Berichte werden somit zensiert.
Doch diese Vorzensur findet nicht nur in Bad Schönborn statt. In vielen Gemeinden und Städten BWs gehört sie zum politischen Alltag. Dies wird über die kommunale Satzung legitimiert. Die Gemeindeordnung Baden-Württembergs gibt nämlich den Gemeinden und Städten Handlungsfreiheit, das heißt die aktuellen Mehrheiten in den Kommunalparlamenten entscheiden darüber, inwiefern es für die Organisationen, Vereinen und Parteien ermöglicht wird, über ihre Arbeit in der amtlichen Zeitung berichten zu können.
Oftmals sind die von den Mehrheitsfraktionen beschlossenen Veröffentlichungsrichtlinien Maulkorbbeschlüsse, um kritische Berichte der Opposition vermeiden zu können.
Deswegen fordern wir in unserem Antrag, die Gemeindeordnung diesbezüglich zu verändern. Wir sind für die Einführung eines Paragraphen, der es zur Pflichtaufgabe der Gemeinden macht, sicherzustellen, dass den Organisationen in den bestehenden Medien Platz für die Veröffentlichung ihrer Informationen eingeräumt wird und zwar inhaltlich unverändert. Dabei soll ihnen ein bestimmtes Kontingent zugewiesen werden.
Diese Änderung hätte eine große Bedeutung für uns alle und würde die Öffentlichkeitsarbeit vieler Organisationen enorm erleichtern. Denn nur das amtliche Mitteilungsblatt garantiert den Organisationen die Veröffentlichung der Berichte, andere Zeitungen selektieren.
Wir wollen, dass eine breite gesellschaftliche Diskussion über die Ziele der Politik in Zukunft nicht nur dort stattfindet, wo eine öffentliche Diskussion und Partizipation der Verwaltung oder den Mehrheitsfraktionen im Gemeinderat genehm ist, sondern dass sie zum Normalfall wird. Für solche Debatten bedarf es mehr Öffentlichkeit, so dass jede Bürgerin und jeder Bürger Zugang zu den Informationen und Positionen der Parteien hat. Dieser Zugang wird auch vor Wahlen meist blockiert. Zum Beispiel dürfen die Kandidierenden bei Kommunalwahlen nicht vorgestellt werden. Solche Zensurbeschlüsse halten wir gerade aufgrund der schlechten Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen für ein falsches Signal. Nicht ohne Grund steht im Artikel 5 des Grundgesetzes: “Eine Zensur findet nicht statt.” Und diese Methoden fallen ganz klar unter die Vorzensur, nämlich der Versuch der Kontrolle des geschriebenen Wortes.
Schluss damit, dass die die Mehrheitsfraktionen in den Räten darüber bestimmen inwieweit kritische Berichterstattung geduldet wird. Für echte Meinungsfreiheit auch auf kommunaler Ebene.
Wir sind froh, dass der Landesausschuss den Antrag mit großer Mehrheit angenommen hat. Nun liegt es an der SPD-Landtagsfraktion, eine Erneuerung der Gemeindeordnung anzustreben.