Die Kreis-SPD kritisiert vehement, dass die grün-schwarze Landesregierung künftig Schulausflüge faktisch unmöglich machen möchte.
Bislang mussten Lehrkräfte Schulausflüge aus eigener Tasche zahlen, wenn die Haushaltsmittel erschöpft waren. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Praxis des Landes Baden-Württemberg als rechtswidrig mit Urteil vom 23.10.2018 beanstandet. Das Land habe den Lehrkräften die Kosten der Dienstreise zu erstatten, so das Gericht.
Daraufhin hat das Kultusministerium nun reagiert und die Schulleitungen angewiesen, außerunterrichtliche Veranstaltungen nur noch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu genehmigen. „Diese sind jedoch sehr knapp bemessen, was bedeutet, dass kaum noch schulische Veranstaltungen realisiert werden können“, so der Kreisvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB) Stephan Walter. „Schülerinnen und Schüler, aber auch die Eltern erwarten, dass die Schulen außerunterrichtliche Veranstaltungen anbieten. Der erzieherische Mehrgewinn dieser Erlebnisse ist unbestritten“, so Walter. „Im Übrigen ist mir kein Fall weder in der Wirtschaft noch im öffentlichen Dienst bekannt, bei dem Mitarbeiter ihre Dienstreisen aus eigener Tasche bezahlen müssen“, kritisiert Walter.
„Schulausflüge, Klassenfahrten, Wandertage und Schullandheimaufenthalte, Abschlussfahrten usw. sind Erinnerungswerte, die oft ein Leben lang anhalten“, sagt der SPD-Kreisvorsitzende Christian Holzer, „ sie tragen deshalb in hohem Maß zur Bildung der Gesamtpersönlichkeit bei. Das Land muss die notwendigen Mittel hierfür deutlich aufstocken, dass Ausflüge nicht wegen Geldmangel ausfallen müssen.“